Hierfür hat der Gesetzgeber folgende Regeln erstellt:
- Bis zu deinem 14. Lebensjahr muss die Ärztin/der Arzt Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben.
- Bis zum 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Ärztin/des Arztes, in welchen Situationen die Eltern gebeten werden, mit in die Praxis zu kommen.
- Wenn Deine Eltern nichts über den Besuch bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt erfahren dürfen, solltest Du das in jedem Fall sagen. Du kannst dann nach dem Arztbesuch beruhigter aus der Sprechstunde gehen.
- Ab dem 16. Lebensjahr hast du Anrecht auf absolute Vertraulichkeit.