Krebsvorsorge

Was versteht man unter Krebsvorsorge?

Vorsorge gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen den Krebs im Sinne der Früherkennung. Die von den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich zugesicherte Krebsvorsorge bietet hierzu eine ausreichende Grundlage. Im Bereich der Frauenheilkunde geht es um die Früherkennung bösartiger Veränderungen im Bereich der Brust, der Eierstöcke und Eileiter, der Gebärmutter, der Scheide und des äußeren Genitale sowie der Haut.

Folgende Leistungen werden von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht:

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Krebsvorsorge

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Krebsabstrich des Muttermundes, Tastuntersuchung des inneren Genitale
  • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut
  • Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarmes und Test auf okkultes Blut im Stuhl
  • Ab dem 55. und ab dem 65. Lebensjahr jeweils eine Dickdarmspiegelung
  • Zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr 2-jährliche Mammographie

Möglichkeiten der Krebs-Früherkennung

Es gibt allerdings zusätzliche Möglichkeiten, Früherkennung noch umfangreicher zu gestalten und damit eine höchstmögliche Sicherheit zu erreichen.

Beispielsweise wird durch eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke, der Gebärmutter sowie der Brust und deren Lymphabflussgebiete die Früherkennung verbessert. Diese Untersuchungstechnik ist bisher nicht im gesetzlichen Rahmen der Früherkennungsuntersuchung enthalten. Neben der Ultraschalluntersuchung gibt es weitere unten aufgeführte Maßnahmen, die Ihnen Frauenärzte als sinnvolle Ergänzung empfehlen können.

Erweiterte Krebs-Vorsorge

  • Untersuchung des Urins (Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien)
  • Untersuchung des Stuhls vor dem 50. Lebensjahr auf okkultes Blut
  • Untersuchung des Stuhls auf M2-PK und Human-Hämoglobin-Haptoglobin im Rahmen der Dickdarmkrebsfrüherkennung
  • Untersuchung des Muttermundsabstriches durch Flüssigkeitszytologie
  • Muttermundsabstrich und Untersuchung auf das Vorliegen von HPV-Viren

Alternativen zur Darmspiegelung

Zur Früherkennung des Darmkrebses hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit eine Dickdarmspiegelung jeweils einmal ab dem 55. und dem 65. Lebensjahr durchführen zu lassen, die effizienteste Früherkennungsmaßnahme für alle Anspruchsberechtigten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Allerdings gibt es Personen, die entweder keine Darmspiegelung wünschen oder aber schon zu einem früheren Zeitpunkt eine wirkungsvolle Früherkennungsmaßnahme anwenden möchten ( z. B. bei einer familiären Dickdarmkrebsbelastung).

In diesen Fällen kann eine M2-PK – Bestimmung in der Stuhlprobe erwogen werden. M2-PK ist ein Schlüsselenzym des Zuckerstoffwechsels, das in Tumoren in einer speziellen Form gebildet wird. Die Kennwerte des Tests für einen Grenzwert von 4U/ml haben eine Sensitivität von 85% (Wahrscheinlichkeit des positiven Testausfalls über 4U/ml bei Vorliegen des Karzinoms) und eine Spezifität von 83% (Wahrscheinlichkeit des negativen Testausfalls unter 4U/ml wenn Karzinom nicht vorliegt). Bei positivem Testergebnis sollte eine Abklärung mittels Dickdarmspiegelung erfolgen. Eine Verfälschung des Testergebnisses durch Ernährungsbesonderheiten (wie beim herkömmlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl) ist ausgeschlossen. Lediglich im Schub chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) kann das Testergebnis falsch positiv ausfallen.

Diese Möglichkeiten werde ich mit Ihnen bei Interesse gerne detailliert besprechen. Danach können Sie selbst kompetent entscheiden, was für Sie, Ihr Wohlbefinden, Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig und notwendig erscheint. Bei ihrer Entscheidung sollten Sie beachten, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen ist.