Diagnostik

Was gehört zur gynäkologischen Diagnostik?

Ziel aller diagnostischen Maßnahmen ist das frühzeitige Erkennen bzw. der Ausschluss einer bösartigen Erkrankung der Brustdrüse.

Zur Diagnostik stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:

Selbstuntersuchung der Brust

Jede Frau sollte ab dem 25. Lebensjahr einmal im Monat optimalerweise 8-10 Tage nach Beginn der Regelblutung ihre Brust selbst untersuchen. So bietet sich die Möglichkeit der kontinuierlichen Verlaufskontrolle. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, sollte unbedingt der Frauenarzt aufgesucht werden. Dann kann entschieden werden, ob weitere Maßnahmen zur Abklärung nötig sind.
Noch immer werden ca. 80% aller Karzinome durch die Patientin selbst getastet. Diesen Anteil gilt es durch konsequente Anwendung der Möglichkeiten der Früherkennung weiter zu senken, da dies die Chance ist, einen Tumor bereits vor seiner Tastbarkeit in einem möglichst frühen Studium zu entdecken.

Anleitung zur Selbstuntersuchung.
Erweiterte Informationen (inkl. Videoanleitung) der Aktion “Sicher Fühlen” von Gesundheit.nrw, dem Landesgesundheitsportal finden sie unter http://www.sicher-fuehlen.de/.

Mammographie

Die Röntgenuntersuchung beider Brüste in 2 Ebenen ist seit 2004 Bestandteil der Krebsvorsorge. Dies gilt für Frauen zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr.

Insbesondere hinsichtlich der Darstellung von Mikroverkalkungen, die Vorstufen von Karzinomen sein können, ist die Mammographie dem Ultraschall überlegen. Bei Brüsten mit sehr hohem Bindegewebsanteil (oft bei jüngeren Frauen) besteht die Gefahr, dass Karzinome nicht dargestellt werden können, da Röntgenstrahlen nur begrenzt in der Lage sind, dichtes Bindegewebe zu durchdringen.

Sonographie (Ultraschall)

Standard der sonographischen Mammadiagnostik ist heute die Nutzung von hoch auflösenden Schallköpfen.Die Mammasonographie wendet heute hochauflösende Breitbandlinearsonden mit einer Frequenz zwischen 2 und 17 MHz an. Beim Ultraschall handelt es sich um eine Methode, die nicht mit einer Strahlenbelastung einhergeht. Ein weiterer Vorteil im Vergleich zur Mammographie besteht in einer besseren Darstellbarkeit von Gewebeveränderungen bei jüngeren Frauen mit sehr bindegewebsreichem Brustgewebe.

Der Brustultraschall ist zur weiteren Abklärung klinisch oder mammographisch verdächtiger Befunde indiziert. Unabhängig von einem mammographischen oder Tastbefund ist die Ultraschalluntersuchung kein Bestandteil der gesetzlichen Krebsvorsorge – sie ist aber aus oben genannten Erwägungen empfehlenswert.

Bildgebend gesteuerte Punktionen

(US-kontrolliert oder per Mammotome)
Die Durchführung ultraschallkontrollierter Punktionen zur feingeweblichen Untersuchung auffälliger Brustbefunde ist mittlerweile Standard.

Die Methode kann in vielen Fällen eine Operation vermeiden oder ermöglicht die bessere Planung einer notwendigen Operation. In örtlicher Betäubung wird eine spezielle Punktionsnadel unter Ultraschallsicht vor dem abzuklärenden Befund positioniert.

Mit der Hochgeschwindigkeitstechnik werden dann meist mehrere Gewebezylinder zur feingeweblichen Untersuchung gewonnen. Durch Ultraschall wird dabei die regelrechte Lage der Biopsienadel im Zielareal dokumentiert.

Die Durchführung ultraschallkontrollierter Punktionen der Brust gehört zum Leistungsspektrum meiner Praxis.

Sind die verdächtigen Bereiche nur in der Mammographie darstellbar, wird heute die feingewebliche Untersuchung mittels stereotaktischer mammotomegesteuerter Punktion angestrebt.

Dabei wird das Zielareal der Brust mittels zweier digitaler Mammographien im Winkel von 30° zueinander definiert. Die Patientin befindet sich hierbei in Bauchlage. Im Rahmen der Gewebeentnahme wird eine örtliche Betäubung vorgenommen.

In Abhängigkeit des feingeweblichen Untersuchungsbefundes wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Magnet-Resonanz-Mammographie

(MRM oder Kernspintomographie MRT)

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das durch die Anwendung von Magnetfeldern Bilder erzeugt. Es ist bei speziellen Fragestellungen angezeigt; insbesondere dann, wenn mittels Mammographie oder Ultraschall keine hinreichende Diagnostik erfolgen kann und der Verdacht auf eine bösartige Veränderung nicht sicher ausgeräumt werden kann.