Woran erkennt man eine Schwangerschaft?
Wenn das Ausbleiben der Menstruation von Spannung in der Brust und Übelkeit begleitet wird, ist es relativ wahrscheinlich, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Sicherheit gibt der Schwangerschaftstest, der bei entsprechender Empfindlichkeit bereits 12 Tage nach der Befruchtung positiv ist.
Wenn dies der Fall ist, können wir Ihnen den Geburtstermin berechnen. Bei Terminunsicherheiten ist die frühe Ultraschalluntersuchung wegweisend und gestattet eine Datierung auf etwa 3-4 Tage genau.
Bei der Berechnung des Schwangerschaftsalters geht man aus Konventionsgründen vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus, da dieser Zeitpunkt meist exakter zu bestimmen ist, als der Zeitpunkt der Befruchtung. Man rechnet in abgeschlossenen Schwangerschaftswochen (SSW) + die vergangenen Tage der laufenden Woche (z.B. 10+4 SSW, das bedeutet 10 Wochen und 4 Tage sind seit der letzten Menstruation vergangen).
Hierbei wird eine Zykluslänge von 28 Tagen mit Eisprung am 14. Zyklustag unterstellt. Ist der Zyklus länger, muss man von einem geringeren Schwangerschaftsalter ausgehen, da der Eisprung erst später erfolgte. Bei kürzerem Zyklus verhält es sich umgekehrt.
Zum Beginn der Schwangerschaft wird in Ihrer Frauenarztpraxis eine ausführliche Anamnese (medizinische Vorgeschichte) erhoben. Ergänzend wird ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt. Somit können erkannte Risiken aus der Vorgeschichte oder vorliegende Befunde eine Intensivierung des Standardvorsorgekonzeptes nach den Mutterschaftsrichtlinien zur Folge haben.
Während der gesamten Schwangerschaft haben Sie die Gelegenheit mit uns über die verschiedensten Aspekte zu diskutieren; so zum Beispiel: Ernährung, Fitness, Geburtsverlauf, Stillen usw.. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sicherstellen, bei Problemen diesbezüglich berate ich Sie ebenfalls gerne.
Eine Übersicht über die diverse Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik bietet u. a. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Ultraschall (Sonographie)
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird mittels einer ersten Ultraschalluntersuchung frühzeitig die intakte Anlage und der korrekte Sitz des Embryos überprüft.
Im Verlauf der 5. SSW ist die Darstellung der Fruchthöhle mittels Vaginalultraschall bei normaler Anlage in der Gebärmutter möglich. Am 34. Schwangerschaftstag (nach Regelblutung) ist diese 3mm groß. Die Darstellung der Herzaktion ist ab dem 48. Tag möglich. Ab einem mittleren Fruchthöhlendurchmesser von 20mm sollte die Herzaktion ebenfalls nachgewiesen werden können.
Weitere Ultraschalluntersuchungen sind in der 10./20./30. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Bei Auffälligkeiten werden natürlich weitere Untersuchungen angeschlossen wie z. B. spezielle Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss von kindlichen Entwicklungsstörungen sowie Durchblutungsmessungen der mütterlichen und kindlichen Blutgefäße mittels Farbdopplersonographie.
Weitere Untersuchungen bei Schwangerschaft
Die nachfolgenden Untersuchungen (bis zur 32 SSW alle 4 Wochen – ab dann alle 2 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit häufiger) bestehen hauptsächlich aus Gewichts-, Blutdruck- und Uterusmessungen (Höhenstand und Muttermundsbefund). In bestimmten Intervallen werden Blut-und Urinanalysen durchgeführt, um asymptomatische Erkrankungen früh zu erkennen und behandeln zu können.
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind folgende Blutuntersuchungen vorgesehen:
Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
2 Antikörpersuchtests
Lues(Syphilis)-Suchreaktion
Rötelnantikörperbestimmung
Hepatitis B Antigen Bestimmung
Ggf. HIV-Test
Zur Vervollständigung der Infektionsdiagnostik wird frühzeitig ein Muttermundsabstrich auf Chlamydien durchgeführt.
Weitere Untersuchungen auf spezielle Infektionen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind nur bei klinischem Verdacht oder besonderen Risiken vorgesehen.
Aufzeichnungen der kindlichen Herztöne und der Aktivität der Gebärmutter (CTG) werden üblicherweise ab der 28. SSW begonnen. In Einzelfällen ist diese Untersuchung auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
Vorgeburtliche Diagnostik
Sollten genetische Risiken vorliegen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik. Mittels Amniozentese (Direktpunktion der Fruchthöhle und Gewinnung von Fruchtwasser)ist die Darstellungen der kindlichen Chromosomen (Träger der Erbanlagen) möglich. Diese wird in der laufenden 16.SSW durchgeführt. Das Risiko des Eingriffs beträgt 0,4-1,0%. Die Punktionsnadel wird unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle dargestellt, kindliche Verletzungen sind extrem unwahrscheinlich. Die Amniozentese wird im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Kassen angeboten.
Weitere Methoden können lediglich die Wahrscheinlichkeit genetischer Auffälligkeiten eruieren, sie ermöglichen keine kindliche Diagnose. Ein nicht invasives Verfahren ist das sogenannte Erst-Trimester-Screening. Dies besteht aus der sonographischen Messung der kindlichen Nackenfalte oder Nackentransparenz (NT) optimalerweise in der 13. SSW, der Messung der kindlichen Scheitel-Steiß-Länge, und der Bestimmung 2er mütterlicher Blutwerte unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters. Ein spezielles von Prof. K. Nicolaides (Kings College, London) entwickeltes Computerprogramm berechnet dann das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Mongolismus oder Down-Syndrom). Ca. 85% der genannten Veränderung können damit erkannt werden.
Beim Erst-Trimester-Screening handelt es sich um eine Wahlleistung.
Die oben genannten Verfahren werden in meiner Praxis angeboten.
Die Erweiterte Ultraschalluntersuchung im Sinne einer Feindiagnostik (sog. Missbildungsausschluss) der kindlichen Organe ist in der 22. SSW optimal.
Weitere Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die Informationen hinsichtlich der vorgeburtlichen Diagnostik kommen keinesfalls mit einer generellen Empfehlung oder Befürwortung gleich. Vielmehr liegt die Entscheidung für oder gegen Inanspruchnahme der beschriebenen Verfahren bei den werdenden Eltern und sollte deren Entscheidung sein.
Welche Wahlleistungen gibt es bei Schwangerschaft?
Darüber hinaus möchten wir Sie jedoch auf die Möglichkeit weiterer Untersuchungen als Wahlleistung aufmerksam machen, die im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, allerdings nur im Rahmen einer nach GOÄ96 (Gebührenordnung Ärzte) privatärztlichen Liquidation angeboten werden können.
Infektionsdiagnostik
Hierbei handelt es sich hierbei um folgende Untersuchungen: Antikörper gegen Toxoplasmen, Herpesviren, Varizella-Zoster-Viren (Erreger von Windpocken und Gürtelrose), Parvovirus B 19 (Erreger der Ringelröteln), Zytomegalieviren.
Toxoplasmose
Bei Toxoplasmen handelt es sich um weit verbreitete Parasiten, welche den Menschen über engen Kontakt mit Katzen (Ausscheidung über Kot) oder den Verzehr von rohem Rind-, Schweine-, Schafs- oder Ziegenfleisch infizieren können. Etwa 35-40% aller 16-40 jährigen Frauen hatten eine meist Infektion und sind somit immunisiert. Bei Frauen ohne Immunschutz besteht im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit, dass Erreger den Embryo oder Feten infizieren können (15% Infektionsrate im ersten, 30% im zweiten und 70% im dritten Schwangerschaftsdrittel). Dadurch können Schädigungen im Bereich des Gehirns und der Augen hervorgerufen werden. Durch eine rechtzeitige Therapie kann die Infektionshäufigkeit halbiert werden. Bei 0,7% aller Schwangeren tritt eine Erstinfektion auf. Bei Frauen ohne Immunschutz (keine Anitkörper nachweisbar) werden 2 weitere Bestimmungen des Immunstatus während der Schwangerschaft empfohlen (ca. 22. und 32. SSW).
Herpes Genitalis
Herpes genitalis ist eine hoch ansteckende Virus-Krankheit, die durch Herpes-Simplex-Viren (HSV) vom Typ 2 ausgelöst wird. Sie befällt Haut und Schleimhäute. Neben dem HSV Typ 2 gibt es auch das Herpes-Simplex-Virus (HSV) vom Typ 1. Dieses ist viel häufiger und verursacht vor allem Lippenbläschen. Etwa 20 bis 30 Prozent der genitalen Herpes-Infektionen werden jedoch durch HSV 1 verursacht.
Mehr als 80 Prozent der erwachsenen Bevölkerung haben Antikörper gegen den HSV Typ 1 in ihrem Blut. Bei einer Untersuchung des Robert Koch-Institutes an knapp 9000 Personen zwischen 25 bis 64 Jahren hatten 14 Prozent der Teilnehmer Antikörper gegen den HSV Typ 2 im Blut.
Wie bekommt man Herpes genitalis?
Herpes genitalis wird in erster Linie sexuell übertragen.
Typischerweise bilden sich mit Flüssigkeit gefüllte Bläschen. Herpes-Simplex-Viren bewegen sich über die Nervenbahnen zu den Wurzeln der Nerven, wo das Virus bestehen bleibt.
Bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem, (nach Operationen, durch Stress oder schwerwiegende andere Krankheiten) kann sich das Virus im ganzen Körper ausbreiten und lebensbedrohliche Krankheitsbilder auslösen.
Während der Schwangerschaft kann der Ausbruch einer zum Verlust des ungeborenen Kindes führen. Die enge ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft ist für eine herpesinfizierte Frau daher dringend erforderlich. Die Infektion des Neugeborenen tritt bei 0,01- 0,04% aller Neugeborenen auf und ist mit einer hohen Sterblichkeit (Mortalität) verbunden: ca. 60% der infizierten Neugeborenen versterben. Nach einer Infektion kommt es im Lauf der ersten Lebenswoche zu Fieber, Erbrechen, Nahrungsverweigerung und Lethargie, begleitet von schwerwiegenden weiteren Symptomen. Die Hälfte der Überlebenden behalten bleibende Schäden.
Welche Beschwerden treten bei Herpes genitalis auf?
–Das erstmalige Auftreten der Krankheit, kann sehr unterschiedlich verlaufen:
-Der erste Herpesausbruch beginnt drei bis neun Tage nachdem man sich angesteckt hat.
-Nicht selten existieren keine oder nur sehr leichte Beschwerden.
Andere können schwere Beschwerden wie zum Beispiel Fieber, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen haben. Begleitet werden diese Symptome von brennenden Schmerzen an den Geschlechtsteilen und am After. Es können Probleme beim Wasserlassen auftreten.
Die Bläschen werden zu Geschwüren, die im Laufe von zwei bis drei Wochen verheilen.
Da das Virus auch nach Abklingen der Symptome im Körper verbleibt, kann die Krankheit immer wieder neu ausbrechen. Die meisten Menschen haben aber auch dann keine oder nur wenige Ausbrüche:
-Die ersten Anzeichen eines Ausbruchs sind ein unangenehm prickelndes oder stechendes Gefühl.
-Es können wenige Stunden bis Tage vergehen, bis sich die kleinen Bläschen auf der Haut bilden.
-In besonders schweren Fällen kann sich Herpes von den Geschlechtsteilen über Gesäßhälften bis hin zu den Schenkeln ausbreiten.
-Beim Oralsex kann sich das Herpes-genitalis-Virus auf Mund und Rachen ausbreiten und zu einer sehr schmerzhaften Halsentzündung führen.
-Bei Analverkehr kann Herpes auf den After übertragen werden und blutigen Ausfluss sowie Schmerzen am After verursachen.
-Es gibt auch Reaktivierungen der Herpes-Infektion, die für den Betroffenen ohne auffällige Symptome ablaufen. Trotzdem wird das Virus über die Schleimhaut ausgeschieden und eine Übertragung der Infektion auf andere kann stattfinden.
Wie stellt der Arzt die Diagnose Herpes genitalis?
Oft genügen Krankheitsverlauf und Aussehen des Ausschlags, um Aufschluss über die vorliegende Krankheit zu geben. Ein Abstrich aus Herpesbläschen kann den Virusnachweis erbringen. Eine zusätzliche Blutuntersuchung unterstützt die Diagnose. Der mögliche Nutzen weiterer serologischer Untersuchungen wie oben aufgeführt, könnte bei Nachweis einer Herpes genitalis Erstinfektion in der Einleitung einer speziellen Therapie bestehen (Aciclovir).
Varizellen
Hinsichtlich des Varizella-Zoster-Virus (Erreger von Windpocken,Gürtelrose) kann die Kenntnis des Immunstatus insofern von Bedeutung sein als bei Kontakt einer nicht immunisierten Schwangeren im ersten Drittel der Schwangerschaft mit einer infizierten Person die Gabe von Immunglobulin notwendig werden würde.
Parvoviren
Ringelröteln ist eine ansteckende Krankheit, die durch Viren hervorgerufen wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit Röteln, zählt aber zu den sogenannten Kinderkrankheiten, obwohl auch Erwachsene noch daran erkranken können. Häufig verläuft die Infektion ohne Krankheitszeichen, nur ein Teil der Patienten zeigt den charakteristischen Hautausschlag. Ernsthafte Komplikationen sind selten. Es gibt keine Impfung und keine ursachenbezogene Therapie.
Bei Nachweis einer Parvovirus – B 19 – Infektion (Ringelröteln) der Mutter muss die kindliche Überwachung intensiviert werden um eine evtl. auftretende Blutarmut des Feten erkennen und ggf. behandeln zu können.
Zytomegalie
Die Zytomegalie-Virus-Infektion ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft, die jährlich in 1 bis 4 Prozent Neuinfektionen bei schwangeren Patientinnen fuhrt. Ca. 10% der betroffenen Kinder zeigen bei der Geburt oder später Infektionssymptome, bei 10 – 15% der Kinder kommt es zu Spätschäden. Die Symptome des Kindes können ernsthaft sein und von Verkalkungen des Gehirns bis hin zu einer Wachstumsstörung des Gehirns, einer Entzündung der Netzhaut oder Taubheit reichen.
Hauptansteckungsquelle für Schwangere ist einlängerfristiger Intimkontakt mit einem Zytomegalie-Antikörper-positiven Partner über Speichel und Genitalsekrete. Ca. 60% der deutschen Frauen im gebarfähigen Alter haben die Infektion durchgemacht und besitzen Antikörper, so dass keine Erstinfektion mehr stattfinden kann. Im allgemeinen sind Schäden des Kindes nur bei der Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft zu erwarten.
Die serologische Untersuchung (IgG- und IgM-Nachweis) sollte in der Frühschwangerschaft erfolgen. Falls dann keine Antikörper nachweisbar sind, wird eine weitere Kontrolluntersuchung in der 20..24. SSW empfohlen.
Weitere Wahlleistungen bei medizinisch unauffälligen Befunden
Ultraschalluntersuchungen
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen z.B. in der 16. u. 36.SSW:
Schon in der 16.SSW können manchmal Auffälligkeiten erkannt werden und weiterer Klärungsbedarf damit frühzeitig gebahnt werden. In der 36. SSW kann nach dem letzten Ultraschall, der im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge vorgesehen ist (29.-32.SSW), nochmals der Entwicklungsstand des Kindes überprüft werden, um beispielsweise ein Minderwachstum, das eine intensivierte Überwachung zur Folge hätte, auszuschließen.
Blutzuckerbelastungstest
Der Blutzuckerbelastungstest in der 24.- 28. SSW kann einen Schwangerschaftsdiabetes ausschließen.
Abschließend sei nochmals betont, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle medizinischen Leistungen für Sie erbringt, die notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Darüber hinausgehende Leistungen die im Einzelfall medizinisch wünschenswert und auch sinnvoll sind können wir Ihnen als Wahlleistung anbieten, die Liquidation muss nach GOÄ96 (Gebührenordnung Ärzte)erfolgen.
Schwangerschaftsdiabetes
Blutzuckerbelastungstest
Der Blutzuckerbelastungstest in der 24.- 28. SSW kann einen Schwangerschaftsdiabetes ausschließen.
Etwa 5% aller Schwangeren entwickeln einen Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker). Risikofaktoren hierfür sind Zuckererkrankung eines verwandten Familienmitgliedes oder in der vorherigen Schwangerschaft. Auch die Geburt eines Kindes mit einem Geburtsgewicht über 4500g oder Übergewicht der werdenden Mutter mit Body-Mass-Index größer 27,0 kg/m⊃2; erhöhen das Risiko. Ein unerkannter Gestationsdiabetes geht mit einer deutlichen kindlichen und mütterlichen Gefährdung einher.
Selbst bei Schwangeren ohne erkennbares Risiko wird deshalb ein Screeningtest (Reihenuntersuchungstest) für Schwangerschaftsdiabetes von verschiedenen Fachgesellschaften befürwortet.
Blutzuckerbelastungstest in der Schwangerschaft
Vorbereitungen:
-mindestens drei Tage vor dem Test viele Kohlehydrate, d.h. viel Nudeln, Reis, Kartoffeln, Brot, Müsli und Obst essen
keine bes. körperliche Schonung oder Belastung vor dem Test
-keine akuten Erkrankungen in den letzten 2 Wochen
-12 Stunden vor dem Test kein Kaffee, nur klares Wasser trinken, nichts essen
Durchführung:
–Nüchternblutzucker abnehmen zur Bestimmung der Plasmaglukose
-Trinken der Zuckerlösung (75 g Traubenzucker in 300 ml Wasser) innerhalb von 5-10 Minuten
-eine Stunde bequemes Sitzen im Wartezimmer ohne Essen
-eine Stunde nach Beendigung des Trinken erneute Blutzuckerbestimmung
Auswertung:
Die Diagnose Gestationsdiabetes ist wahrscheinlich, wenn:
-Blutzucker nach einer Stunde > 160 mg/dl beträgt
-Nüchternblutzucker über 90 mg/dl, dann ist die Diagnose noch wahrscheinlicher
Dann sind Ernährungsberatung und Selbstmessung angezeigt. Wenn die überhöhten Werte trotz diätetischer Maßnahmen nicht zu normalisieren sind, ist eine Insulintherapie einzuleiten.
Stammzellgewinnung aus Nabelschnurblut
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut wird in letzter Zeit häufig gestellt. Es gibt derzeit keine eindeutige Stellungnahme der betreffenden Fachgesellschaften. Seit den 70er Jahren werden Blutstammzellen von gewebeverträglichen zur Transfusion bei Patienten benutzt, deren eigene Stammzellen durch Chemo- oder Strahlentherapie bei lebensbedrohlichen Erkrankungen des vor allem des blutbildenden Systems zerstört werden mussten. Möglicherweise können in Zukunft aus dem Nabelschnurblut gewonnene Stammzellen in diesen Situationen lebensrettend wirken. Allerdings ist die einwandfreie Langzeitqualität der konservierten Stammzellen nicht erwiesen, und darüber hinaus ist die langfristige Lagerung sehr kostenintensiv. Ferner ist noch zu klären, ob die gewonnene Nabelschnurzellmenge zur Behandlung von Krankheitsbildern beim Erwachsenen ausreichend ist. Es ist durchaus denkbar, dass in nächster Zeit Verfahren entwickelt werden, die die Verwendung von Stammzellen aus dem Blut von Erwachsenen mit größerer Effizienz ermöglichen.
Als Alternative zu privaten Anbietern gibt es gemeinnützige Nabelschnur-Stammzellbanken, über Netcord in Leiden (Niederlande) sind die weltweit 14 größten miteinander verbunden.
Wenn Sie sich ein eigenes Bild über den Stand der Diskussion machen möchten, nutzen Sie die nachfolgenden Links zu den Websites gemeinnütziger und kommerzieller Einrichtungen: (Quelle: Frauenarzt 44(2003),830-838)
http://www.netcord.org/ 14 größte gemeinnützige Nabelschnurbanken
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/KMSZ/kmsinfo.html Düsseldorfer Knochenmarkspender- und Nabelschnurzentrale der Uniklinik
http://www.knochenmarkspende.de/index.htm Bayrische Stammzellbank gGmbH
http://www.bundestag.de/ Wissenschaftlicher Dienst der Dt. Bundestages, aktueller Begriff: Stammzellen an Nabelschnurblut . Nr32/02 v. 14.08.2002
http://www.bmdw.org/ Bone Marrow Donators Worldwide (BMDW)
http://www.ebmt.org/ European Group for Blood and Marrow Transplantation (EBMT)
http://www.vita34.de/ Größte kommerzielle Nabelschnurbank in Europa
http://www.gesundheit.bmsg.gv.at/ Broschüre „ Einfrieren von Nabelschnurblut – notwendig oder überflüssig?“ des österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen
http://www.babytop.de/ Broschüre „Stammzellen aus Nabelschnurblut“ von Babytop